Inklusion

„Ein inklusiver Unterricht setzt beim Lehrenden und beim nicht lehrenden Personal entsprechende Einstellungen, Haltungen und Fähigkeiten voraus, beziehungsweise trägt dazu bei, diese zu entwickeln. Dies bezieht sich vor allem auf die Akzeptanz von Vielfalt und die Wahrnehmung von Verschiedenheit als Bereicherung und Herausforderung für eine erfolgreiche individuelle Entwicklung aller im Unterricht und im Schulleben.“

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011)

Zusammensetzung der „Integrativen Lerngruppen“

Die Integrative Lerngruppe wird geleitet durch einen oder zwei Regelschullehrer und einem Lehrer für Sonderpädagogik. Der Sonderpädagoge oder die Sonderpädagogin kann Klassenlehrer/in sein. Sie bilden das Klassenlehrerteam. Eine effektive Zusammenarbeit im Klassenteam ist für die Qualität des Unterrichts unerlässlich. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sich bewährt hat, das Team so klein wie möglich zu halten.

Mit im Team sind die schulischen Sozialarbeiterinnen und ein oder mehrere Integrationshelfer/innen.

Die Lerngruppe besteht aus nicht mehr als 24 Schülerinnen und Schülern, von denen bis zu 5 Kinder einen zieldifferenten sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Wichtig ist, dass das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Regelschülern/-innen und den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den „Integrativen Lerngruppen“ vernünftig und ausgewogen ist. Die Stammgruppe muss ein stabiles soziales Gefüge bereitstellen, welches in der Lage ist, die zweifellos mit der Integration verbundenen Belastungen und Schwierigkeiten aufzufangen. Es wird nur eine Schülerin / ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung in der „Integrativen Lerngruppe“ unterrichtet.

Doppelbesetzung

Der Unterricht (zwingend notwendig in den Hauptfächern) findet in einer Doppelbesetzung, zumeist mit einem Regelschullehrer und dem Lehrer für Sonderpädagogik, statt. Die Unterrichtsinhalte und Ziele werden besprochen und individuell angepasst. Durch eine intensive gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Teams sowohl im Hinblick auf den Unterricht als auch auf die kontinuierliche Arbeit mit den Förderplänen können Ressourcen geschaffen werden, die wiederum allen Kindern in der Klasse zu Gute kommen.

Gemeinsames Lernen

Es gibt keine spezielle Didaktik des gemeinsamen Lernens.

Zielführend ist die Leitidee der „individuellen Förderung“. Dabei gilt es, Methoden und Unterrichtsformen auf die jeweiligen individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder abzustimmen. Besonders geeignet sind einerseits offene Unterrichtsformen, in denen Kinder ihren Lernprozess selbstständig und eigenverantwortlich gestalten, sowie andererseits stärker strukturierte Unterrichtsformen, mit Hilfe derer die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt werden.

Welche der Unterrichtsformen bzw. Methoden jeweils zur Anwendung kommen, ist abhängig von der aktuellen Lernsituation.

Gelernt wird am gleichen Unterrichtsthema auf verschiedenen Lernstufen und mit verschiedenen Methoden. Dem Unterricht liegt das Prinzip des zielgleichen und zieldifferenten Lernens zugrunde, das heißt, es werden unterschiedliche Lernziele für die einzelnen Schüler/-innen angesteuert. Während für die einen Schülerinnen und Schüler die Richtlinien der Gesamtschule gelten, werden die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach den Richtlinien der Förderschule „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“ und einem im Team mit ihnen und für sie erstellten Förderplan unterrichtet.

Teamsitzungen

Die beteiligten Lehrer/innen und beteiligte Integrationshelfer treffen sich regelmäßig (im Idealfall einmal wöchentlich) zu Teamsitzungen, in denen die Zielsetzungen der Förderpläne, individuelle Leistungsentwicklungen, Organisatorisches oder pädagogische Maßnahmen fragegeleitet nach den Grundsätzen der „Checkliste der Teamentwicklung“ koordiniert und abgesprochen werden.

Differenzierungsraum

Jede Integrative Lerngruppe besitzt neben dem Klassenraum einen Differenzierungsraum. Hier besteht die Möglichkeit, Unterricht bzw. Unterrichtsphasen in Kleingruppen anzubieten. Der Differenzierungsraum wird zur äußeren Differenzierung, als Rückzugs- und Ruheort, Materialraum, zur Einzelförderung, Leseraum, Besprechungsraum, …  in erster Linie von den Inklusionsgruppen genutzt.

Integrationshelfer/innen

Einige Schülerinnen und Schüler werden während des Unterrichts und im schulischen Alltag durch eine Integrationshelferin / einen Integrationshelfer unterstützt. Die Integrationshelfer/innen werden zu den Teamsitzungen eingeladen. Förderziele und Aufgaben werden gemeinsam besprochen und transparent gemacht.

 

Multiprofessionelles Team

Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie z.B. sozialpädagogische Tagesgruppe, Therapeuten, Autismuszentrum, Jugendamt, Fachärzten, sozialpädiatrischen Abteilungen, Psychologen etc. ist uns wichtig.

Individuelle Förderpläne

Die Erstellung und Fortschreibung eines individuellen Förderplans ist für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf verpflichtend (§19, Abs. 6 AOSF).

Zentrales Anliegen des Förderplans ist die Individualisierung aller Maßnahmen und Hilfen. Federführend bei der Erstellung des Förderplans ist die sonderpädagogische Lehrkraft. Der Förderplan wird in den Klassenteamsitzungen vorgestellt und mit den beteiligten Lehrer/innen bzw. Integrationshelfern besprochen. In der Regel wird der Förderplan zu den Beratungstagen mit den Erziehungsberechtigten kommuniziert. Der Förderplan enthält individuelle Ziele aus ausgewählten Entwicklungsbereichen und den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik. Die Ziele aus den Unterrichtsfächern orientieren sich an den kompetenzorientierten Lehrplänen der allgemeinen Schule.

Der Förderplan enthält einen diagnostischen Teil, der ein Teil der Schülerakte wird. Dieser Bogen wird von den zuständigen SonderpädagogInnen über die Schullaufbahn der Kinder geführt und ist den unterrichtenden Lehrer/innen zugänglich.

Solange sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, findet eine Überprüfung und Veränderung der festgelegten Ziele mindestens einmal jährlich verbindlich statt.

Wochenpläne/ Postmappe/ Elternmitteilungen

Alle Kinder erhalten in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik Wochenpläne, die sie in den sogenannten Arbeitsstunden eigenständig erledigen.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt im Bereich „Lernen“ und im Bereich „geistiger Entwicklung“ erhalten eine individuell zusammengestellte/n Wochenplanmappe bzw. einen Wochenplanordner. Gezieltes Fördermaterial kann somit in die Unterrichtsplanung mit eingebaut werden. Eine Übersicht erleichtert das selbstständige Arbeiten und ermöglicht den Erziehungsberechtigten / oder Vertretungslehrer/innen eine Übersicht über die Förderbereiche bzw. Unterrichtsinhalte. Postmappe und Elternmitteilungen befinden sich ebenso in dieser wichtigen Mappe.

Die Wochenpläne werden wöchentlich kontrolliert und mit den Schülerinnen und Schülern besprochen.

Englisch

Gemäß der AOSF §31.2 wird Englischunterricht erteilt, wenn die Klassenkonferenz das für die Kinder der Lerngruppe mit besonderem Förderbedarf empfiehlt. Ansonsten findet in den Stunden der Stundentafel individualisierte Förderung in den anderen Fächern statt. Die englische Sprache wird in der Kleingruppe über Singen, Spielen und kommunikatives Handeln praktiziert. Somit wird sprachliches, auch interkulturelles Lernen gewährleistet und dem besonderen Förderbedürfnis und Lernvoraussetzungen der Schüler/innen mit Förderbedarf entsprochen. Ein inklusives Lehrwerk (LIGHTHOUSE) wird zurzeit erprobt.

Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung versteht sich als ganzheitliche Förderung, bei der nicht die Beeinträchtigung als solche im Vordergrund steht, sondern die Gesamtentwicklung des Kindes in Wechselwirkung mit seinem Umfeld.

Die sonderpädagogische Förderung findet hauptsächlich im Rahmen des regulären Klassenunterrichts statt. Lernstandanalysen im Fach Deutsch und Teilbereiche aus dem Fach Mathematik orientieren sich inhaltlich an den Klassenarbeiten der Regelschülerinnen und -schüler. In der Kleingruppe beinhaltet die sonderpädagogische Förderung neben der Förderung der kognitiven Fähigkeiten insbesondere den Bereich Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Sprache, Emotionen und die soziale Eingliederung.

Das Anspruchsniveau ergibt sich aus dem individuellen Förderplan.

Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (im Bereich Sprache, der Motorik oder im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung) müssen nicht zwingend in einer Integrativen Lerngruppe unterrichtet werden. Sie werden zielgleich in Parallelklassen unterrichtet und werden stundenweise sonderpädagogisch unterstützt. Der Sonderpädagoge in der jeweiligen Jahrgangsstufe schreibt den individuellen Förderplan und bespricht die Förderziele mit den beteiligten Lehrer/innen. Die Schüler/innen haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (siehe Ordner Nachteilsausgleich).

Zeugnisse

Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten Bemerkungen, dass sie sonderpädagogisch gefördert werden. Zudem nennen die Zeugnisse den/ die Förderschwerpunkte.

Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und enthalten in den Klassen 9 und 10 Noten, wenn sie den Bildungsgang Abschluss Hauptschule (AOSF §35.3) anstreben.

Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung erhalten am Ende jedes Schuljahres ein Berichtzeugnis. Das Zeugnis beschreibt das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.

Folgende sonderpädagogische Förderschwerpunkte können an der Heinz- Nixdorf-Gesamtschule gefördert werden: